Provisionsregelung

Wir weisen der guten Ordnung halber darauf hin, dass im Falle eines Kaufvertragsabschlusses der Käufer und Verkäufer einen Nachweis- und/oder Vermittlungsprovision in Höhe von 3,57 % der notariell beurkundeten Kaufpreissumme, inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %), zu zahlen ist. Dies gilt auch bei Erwerb im Versteigerungsverfahren.

Die Provision ist im Zustandekommen des Kaufvertrages zur Zahlung fällig. Die AVIVA Property Management Michael Jung e.K. erhält eine Abschrift des Kaufvertrages. Berechnungsgrundlage für den Provisionsanspruch ist der vertraglich vereinbarte Kaufpreis einschließlich eines etwaigen Kaufpreises für mit veräußertes bewegliches Inventar und/oder Wohnausstattung. Dem vertraglich vereinbarten Kaufpreis werden ferner alle Belastungen und Verpflichtungen hinzugerechnet, die vom Erwerber zusammen mit dem Objekt übernommen werden.

Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Kaufvertrag.

Sollte Ihnen dieses Objekt bereits bekannt sein, so bitten wir Sie, uns innerhalb von 7 Tagen unter Angabe des anderen Anbieters schriftlich Mitteilung zu machen, andernfalls gilt der Nachweis durch unser Unternehmen als anerkannt. Unser Angebot erfolgt gemäß den von der Eigentümerseite erteilten Informationen, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, auch bei eigenen Fehlern, mit Ausnahme von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, ausgeschlossen.